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Grundsteuerreform und Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte – aktueller Stand!

 

Update: Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung wurde auf dem 31.01.2023 verlängert! Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag:

Abgabefrist zur Grundsteuererklärung verlängert!

 

Nach aktuellem Kenntnistand wird erwartet, dass die Finanzämter an alle steuerpflichtigen Grundstückseigentümer ein Infoschreiben mit dem Einheitswert zum Grundstück versenden. Dieses Schreiben geht nur direkt an die Grundstückseigentümer und nicht an den Steuerberater. Dieses Infoschreiben bildet die Grundlage für die Feststellungserklärung.

Es ist damit zu rechnen, dass die Vorbereitungen zu den Feststellungserklärungen erst kurz vor Beginn der Frist starten können, da bisher noch nicht für alle Bundesländer die Erklärungsvordrucke bereitstehen und auch die Elsterschnittstelle noch nicht zur Verfügung steht.

 

(Stand: 06.04.2022)