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Vergleich Inkasso-Anwalt / Inkassounternehmen

 

Inkassounternehmen

Rechtsanwalt (Inkasso-Anwalt)

Feste jährliche Grundgebühren:Oftmals wird ein jährlicher Grundbeitrag verlangt.Normalerweise keine Grundgebühren.
Bonitätsprüfung des Schuldners:Meistens: jaNormalerweise verfügen nur auf Forderungsmanagement spezialisierte Rechtsanwälte über eine online Anbindung beispielsweise zu SCHUFA oder BÜRGEL.
Tätigkeitsumfang:Nur begrenzter Tätigkeitsumfang, z. B. keine Klagebefugnis oder keine Erlaubnis zur Zwangsvollstreckung in Immobilien.Es können alle Bereiche uneingeschränkt abgedeckt werden.
Psychologischer Effekt:„Erfahrene“ Schuldner kennen die begrenzten Möglichkeiten eines Inkassounternehmens und vertrauen darauf, dass nicht zusätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.Da es allgemein bekannt ist, dass ein Rechtsanwalt sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen kann, bewegt dies manchmal einen Schuldner eher zur Bezahlung.
Massengeschäft:Oftmals wird das Inkasso in einem sehr stark standardisierten Massengeschäft abgewickelt. Dies führt zwar zu einer hohen Spezialisierung und kostengünstigen Abwicklung. Anderseits kommt die rechtliche Einzelfallprüfung manchmal zu kurz.Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung des Einzelfalls unter Beachtung rechtlicher und ökonomischer Aspekte.
Mindestforderung:Häufig werden nur Forderungen ab einem Mindestbetrag angenommen, insbesondere bei erfolgsabhängigen Honoraren.Auch Kleinstforderungen sind problemlos bearbeitbar.
Kosten im Erfolgsfall:Trägt der SchuldnerTrägt der Schuldner
Kosten im Misserfolgsfall:Individuell zu vereinbaren; manchmal kostenfrei, dafür relativ hohe Erfolgsbeteiligung im Erfolgsfall.Im Normalfall geringe „Negativpauschale“ zzgl. Auslagen, dafür jedoch 100% Auszahlung der Forderung im Erfolgsfall.
Kostenfalle:Wird ein Inkassobüro beauftragt, obwohl der Gläubiger bereits Anhaltspunkte dafür hatte, dass der Schuldner zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist, muss der Schuldner die Kosten für das Inkassounternehmen nicht erstatten, sofern später zusätzlich ein Rechtsanwalt mit der Beitreibung beauftragt wird.Wird von Anfang an ein Inkasso Anwalt mit der Beitreibung der Forderung beauftragt, sind die Kosten grundsätzlich vom Schuldner zu tragen.