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Schuldner zahlt nicht - Tipps für Unternehmer

Sie sind Unternehmer und haben vereinzelt oder regelmäßig mit offenen Zahlungszielen zu tun (Verkauf gegen offene Rechnung).
Aus unserer Erfahrung haben wir hierzu folgende Tipps für Sie zusammengestellt:

1. Auskunft einholen

Bei anstehenden größeren Auftragsvolumen mit neuen Interessenten kann es ratsam sein, vor detaillierten Verhandlungen bzw. vor Vertragsabschluss entsprechende Auskünfte einzuholen.

Vereinbarungen schriftlich festhalten

Die spätere gerichtliche Durchsetzbarkeit von Forderungen hängt entscheidend davon ab, ob und welche beweisbaren Vereinbarungen getroffen wurden. Insofern sollten Vereinbarungen stets schriftlich getroffen werden, wobei diese von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden sollten. Das gleiche gilt für nachträgliche Zusatzvereinbarungen.

Ferner sollten die Inhalte von wichtigen Telefonaten bzw. persönlichen Besprechungen zumindest in Form von Aktennotizen unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner festgehalten werden.

Originale aufbewahren

Auch im Zeitalter der elektronischen Medien sollte überlegt werden, Verträge bzw. Dokumente von erheblicher Beweisfunktion trotz elektronischer Archivierung evtl. zusätzlich im Original aufzubewahren.

Konsequentes Mahnwesen

Offene Rechnungen sollten regelmäßig bearbeitet werden. Bei überfälligen Rechnungen sollte sichergestellt sein, dass jeweils unverzüglich ein entsprechendes „Erinnerungsschreiben“ verschickt wird.

In den Fällen, in denen dies nichts fruchtet sollte ebenfalls sichergestellt sein, dass dann unverzüglich eine rechtlich korrekte Mahnung versandt wird.

Angelegenheit extern prüfen lassen

Weiterhin wäre es wichtig, die Angelegenheit zügig weiterzubearbeiten. Die Erfahrung zeigt, wer am schnellsten und am konsequentesten ist, kommt leichter an sein Geld.

Sinnvoll wäre die Angelegenheit extern dahingehend prüfen zu lassen, ob weitere juristische Maßnahmen unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte sinnvoll sind (Auskünfte einholen etc.).

In der Praxis wird oftmals der Fehler gemacht, dass entweder auf eigene Faust oder durch einen „Allgemein“-Anwalt kostspielige gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden, obwohl über eine Auskunft leicht feststellbar gewesen wäre, dass die Forderung auf Grund der extrem schlechten Bonität des Schuldners praktisch nicht mehr realisiert werden kann.

Genauso oft wird aber auch der Fehler gemacht, dass Forderungen viel zu früh abgeschrieben werden, obwohl über eine Auskunft leicht feststellbar gewesen wäre, dass die Forderung auf Grund guter Bonität des Schuldners und entsprechender juristischer Bearbeitung durchaus realisierbar gewesen wäre.