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Anwaltsinkasso

Nachfolgend haben wir das Spektrum unserer Tätigkeiten im Bereich Forderungsmanagement systematisch zusammengestellt.

Welche Maßnahme jeweils konkret durchgeführt wird, hängt einerseits von den Umständen des Einzelfalls und anderseits von den individuellen Wünschen des Gläubigers ab.


Vorabprüfung

Zunächst erfolgt eine Sichtung sämtlicher vorliegender Unterlagen sowie eine juristische Vorabprüfung insbesondere hinsichtlich:

  • Vollständigkeit (z. B. Vollmacht, Verträge)
  • Verjährung

In Zweifelsfällen erfolgt unsererseits Rücksprache mit dem Gläubiger.

Anlage einer Schuldnerakte

Im Sinne einer zügigen und effizienten Bearbeitung erfolgt weiterhin die Erfassung der relevanten Daten in unserer EDV bzw. die Anlage einer elektronischen Schuldnerakte.

Schreiben an Schuldner

Da im Forderungsmanagement oftmals der Zeitfaktor eine sehr wichtige Rolle spielt, läuft regelmäßig noch am Eingangstag der Beauftragung ein letztmaliges außergerichtliches Mahnschreiben an den Schuldner aus, in dem wir insbesondere

  • unsere Beauftragung anzeigen
  • die von uns geltend gemachte Hauptforderung zuzüglich zwischenzeitlich angefallener Verzugszinsen und Kosten geltend machen
  • auf etwaige Konsequenzen einer evtl. Nichtzahlung bzw. Nichtreaktion hinweisen.
Ermittlung der aktuellen Schuldneranschrift

Für den Fall, dass sich die Anschrift als nicht mehr zutreffend herausstellen sollte, versuchen wir zunächst eine aktuelle Anschrift zu ermitteln. Hierfür stehen uns mehrere Möglichkeiten zur Verfügung wie z.B. Melderegisterauskunft, so dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, die aktuelle Anschrift des Schuldners zeitnah zu ermitteln.

Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen

Meldet sich ein Schuldner und bittet um Begleichung der offenen Forderung in Raten, schließen wir eine Ratenzahlungsvereinbarung ab, sofern der Gläubiger hiermit einverstanden ist.

Einholung von Auskünften über die Bonität des Schuldners

Sofern davon ausgegangen werden kann, dass die Zustellung unseres anwaltlichen Mahnschreibens erfolgt ist, bis zum Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist kein Zahlungseingang feststellbar ist und auch sonst keine Reaktion von Seiten des Schuldners erfolgt ist, führen wir ausnahmslos eine gründliche Prüfung der Bonität des Schuldners durch. Hierfür stehen uns je nach den Umständen des Einzelfalls mehrere Möglichkeiten wie beispielsweise SCHUFA oder BÜRGEL zur Verfügung. Selbstverständlich werden uns hierdurch bekannt gewordene Informationen über den Schuldner nur streng vertraulich und ausschließlich gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes verwendet. Eine derart ausführliche Bonitätsprüfung ist nach unserer Erfahrung das zentrale Element im Forderungsmanagement, weil ansonsten „blind“ dem „schlechten“ Geld noch zusätzlich „gutes“ Geld hinterhergeworfen wird, d. h. beispielsweise kostspielige gerichtliche Beitreibungsmaßnahmen durchgeführt werden, obwohl durch entsprechende Auskünfte über den Schuldner leicht feststellbar gewesen wäre, dass beim Schuldner definitiv nichts mehr zu holen ist.

Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens

In Abhängigkeit von der Bonität des Schuldners bzw. den Wünschen des Gläubigers erfolgt schließlich unsererseits die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Soweit erforderlich bzw. wirtschaftlich sinnvoll und in Absprache mit dem Gläubiger, lassen wir bundesweit durch den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher bzw. dem örtlich zuständigen Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen wie beispielsweise

  • Pfändung von Forderungen wie z. B. Arbeitseinkommen, Bankkonten, Steuererstattungsansprüche
  • Pfändung von Sachwerten wie z. B. PKWs
  • Räumung von Wohnungen
  • Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Beantragung von Zwangsversteigerungen bzw. Beantragung der Anordnung von Zwangsverwaltungen bezüglich Immobilienvermögen.
Erhebung von Klagen

Soweit erforderlich bzw. wirtschaftlich sinnvoll und in Absprache mit dem Gläubiger, erheben wir bundesweit bei dem jeweils sachlich bzw. örtlich zuständigen Gericht Klage auf Zahlung. Dabei verlangen wir vom Gläubiger hinsichtlich einer möglichst einfachen verwaltungstechnischen Abwicklung keinen Gerichtskostenvorschuss.

Überwachung der Bonität des Schuldners

Sofern zwar ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner vorliegt, die Forderung derzeit jedoch nicht beigetrieben werden kann, kommt die Forderung in unsere langfristige Forderungsüberwachung. Hierbei wird regelmäßig die Zahlungsfähigkeit des Schuldners überprüft und bei günstiger Gelegenheit die Forderung beigetrieben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich gerade im Bereich Forderungsmanagement ein langer Atem sprichwörtlich „auszahlt“.

Stellung von Strafanträgen

In bestimmten Fällen stellen wir in Absprache mit dem Gläubiger einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dies kommt beispielsweise in Betracht bei Verdacht auf Betrug durch den Schuldner.

Abrechnung

Sobald eine Schuldnerakte vollständig geschlossen wurde, erhalten Sie von uns eine übersichtliche und im Detail nachvollziehbare Schluss-Abrechnung von uns.