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Was ist eine Betriebsaufspaltung?

(Stand: 23.11.2023)

Bei einer Betriebsaufspaltung wird ein bislang einheitliches Unternehmen in eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft aufgeteilt.

Die Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung ist das Vorliegen einer sowohl personellen als auch sachlichen Verflechtung zwischen beiden Gesellschaften.

  • Personelle Verflechtung: Betriebs- und Besitzgesellschaft haben die gleichen Gesellschafter bzw. Personen, die das Besitzunternehmen beherrschen können, sind auch in der Lage, in der Betriebsgesellschaft ihren Willen durchzusetzen.
  • Sachliche Verflechtung: Die Besitzgesellschaft überlässt der Betriebsgesellschaft Wirtschaftsgüter gegen Miet- oder Pachtzinsen. Die Wirtschaftsgüter müssen dabei eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen, beispielsweise Grundstücke und Betriebsgebäude.

Bei der echten Betriebsaufspaltung entstehen eine Besitzpersonengesellschaft und eine Betriebs-GmbH. Die Vorteile einer Betriebsaufspaltung liegen deshalb darin, dass sowohl die Chancen von Personengesellschaften als auch die von Körperschaften genutzt werden:

  • Das Haftungsrisiko liegt zwar in der Betriebsgesellschaft, das Vermögen jedoch in der Besitzgesellschaft. Somit ist dies vor einer Haftung geschützt.
  • Der Gewinn wird - beispielsweise über Miet- und Pachtzinsen - auf die Besitzgesellschaft übertragen und kann so direkt an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Jedoch gibt es auch Nachteile, die sich aufgrund einer Betriebsaufspaltung ergeben können:

  • Die Mieteinnahmen in der Besitzgesellschaft stellen i.d.R. gewerbliche Einkünfte dar.
  • Für beide Gesellschaften muss jeweils eine Buchführung und ein Jahresabschluss erstellt werden. Dadurch erhöht sich der allgemeine Verwaltungsaufwand.

Zudem ist zu beachten, dass das Vermögen der Besitzgesellschaft gewerbliches Betriebsvermögen darstellt. Sollte es zur Auflösung der Betriebsaufspaltung kommen, gewollt oder ungewollt, kommt es zu einer Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven. Bei Grundvermögen ist daher auch eine steuerfreie Veräußerung nach der 10jährigen Spekulationsfrist nicht möglich!