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Wann und wie? Einführung der verpflichtenden eRechnung in Deutschland

(Stand: 05.07.2023)

Im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) hat die EU-Kommission Ende 2022 u. a. vorgeschlagen, ab spätestens 2028 eine verpflichtende Rechnungsstellung in einem strukturierten elektronischen Format (eInvoicing bzw. eRechnung) für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU einzuführen.

Da nicht klar ist, wie lange die Abstimmungen auf europäischer Ebene dauern werden, plant Deutschland - davon losgelöst - die Implementierung eines eigenen eRechnungssystems. Zeitlich nachgelagert käme dann ein Meldesystem zur umsatzsteuerlichen Betrugsbekämpfung hinzu. Zur Diskussion steht, die obligatorische eRechnung zum 01.01.2025 einzuführen.

Demnach soll eine eRechnung für im Inland steuerbare und steuerpflichtige Leistungen eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen (B2BUmsätze) verpflichtend auszustellen sein, wenn der Leistende im Inland ansässig ist. Die bisher erforderliche Zustimmung des Leistungsempfängers zum Erhalt von eRechnungen soll für diese Umsätze entfallen.

Nach aktuellen Informationen werden für bestimmte Arten von Rechnungen wie Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise aber Ausnahmen von der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung erwogen.