Ihr Passwort wird verschlüsselt übertragen.

Sonderausgaben: Steuerliche Behandlung von Prämien und Bonuszahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

(Stand: 05.10.2018)

Die steuerliche Behandlung von Erstattungsbeträgen einer gesetzlichen Krankenkasse hängt davon ab, ob es sich um Prämienzahlungen im Rahmen sog. Wahltarife oder um Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten handelt (BFH-Urteil vom 06.06.2018, Az. X R 41/17).
Gewährt eine gesetzliche Krankenkasse dem Versicherten eine Beitragsrückerstattung aufgrund eines Tarifs mit Selbstbehalt oder eines Kostenerstattungstarifs, mindert sich dadurch die wirtschaftliche Belastung des Versicherten und damit der Sonderausgabenabzug.
Anders dagegen verhält es sich bei Bonusleistungen. Da diese der Erstattung der vom Versicherten getragenen gesundheitsbezogenen Aufwendungen dienen und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz stehen, berühren derartige Zahlungen den Sonderausgabenabzug nicht.