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Private PKW-Nutzung durch Finanzamt erstmals nach 13 Jahren anders beurteilt

(Stand: 01.01.2020)

Mit rechtskräftigem Urteil vom 20.03.2019 Az. 9 K 125/18 hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem ungewöhnlichen Streitfall entschieden, dass der Anscheinsbeweis für eine vollständig berufliche Nutzung eines Firmen-PKW (ohne Fahrtenbuchführung) erstmals entkräftet werden kann, auch wenn das Finanzamt diesen 12 Jahre lang nicht moniert hatte.

Denn nach dem im Ertragssteuerrecht herrschenden Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ist – auch bei nahezu gleichbleibenden Verhältnissen – eine abweichende Beurteilung steuerlicher Sachverhalte jederzeit möglich. Deshalb hat ihm das Finanzamt im Streitjahr 2016 nach der 1 %-Methode einen privaten PKW-Nutzungsanteil von 9.953 € gewinnerhöhend zugerechnet.

Das Finanzamt hatte den Klägern (Eheleute: IT-Unternehmer und Arbeitnehmerin) über einen Zeitraum von 12 Jahren ohne Anforderung eines Fahrtenbuches geglaubt, dass das Fahrzeug des Ehemannes ausschließlich betrieblich genutzt wird. Im Streitjahr dagegen hielt das Finanzamt den Anscheinsbeweis für entkräftet und hielt sich an seine langjährigen Beurteilungen nicht gebunden.
Auch die Finanzrichter sahen darin weder einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, noch einen Verstoß gegen den Grundsatz von „Treu und Glauben“. 

Wegen der vom Finanzgericht nicht zugelassenen Revision an den BFH haben die Kläger zwar Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die jedoch kaum Erfolg haben wird.