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Neue Grenze bei Mini- und Midijobs ab 2024

(Stand: 20.12.2023)

Zum 01.01.2024 wird der gesetzliche Mindestlohn von bisher 12,00 auf 12,41 Euro angehoben. Im Zuge dieser Erhöhung ändern sich auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs.

Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie erhöht sich deshalb mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2024 von bisher 520 auf 538 Euro monatlich.

Aufgrund der nächsten jetzt schon bekannten Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro wird die Geringfügigkeitsgrenze dann noch einmal auf 556 Euro monatlich angehoben.

Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab dem 01.01.2024 bei 538,01 Euro, ab dem 01.01.2025 sind es 556,01 Euro.