Ihr Passwort wird verschlüsselt übertragen.

Kostenfreie „Sensibilisierungswoche“ kann zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen

(Stand: 25.04.2019)

Zu diesem Ergebnis gelangte der Bundesfinanzhof im Urteil vom 21.11.2018 Az. VI R 10/17, dem folgender wesentlicher Sachverhalt zugrunde lag:
Die Klägerin hat als Arbeitgeberin ihren Arbeitnehmern bei freiwilliger Teilnahme eine kostenfreie einwöchige sogen. „Sensibilisierungswoche“ angeboten. Darin waren vor allem Kurse zu gesunder Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training, Körperwahrnehmung, Achtsamkeit, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit u. ä. enthalten.

Finanzamt und Finanzgericht sahen darin wegen des fehlenden Bezugs zu berufsspezifischen Gesundheitsbeeinträchtigungen einen steuerpflichtigen Arbeitslohn der freiwilligen Teilnehmer.
Der BFH schloss sich nach Würdigung aller Umstände dieser Auffassung deshalb an, weil allgemeine gesundheitspräventive Maßnahmen nur dann nicht als Arbeitslohn beurteilt werden können, wenn ein „überwiegend eigenbetriebliches Interesse“ an dieser Maßnahme festgestellt werden könnte. Außerdem sei für derartige allgemeine gesundheitsfördernde Maßnahmen eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG (jährlich bis 500 €) vorgesehen.