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Internationales Steuerrecht: Keine Eigenheimzulage für eigengenutzte Immobilien im EU-Ausland

(Stand: 08.11.2018)

Für Immobilien im EU-Ausland gelten in vielen Fällen dieselben Regeln wie für inländischen Grundbesitz. So  kann die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch für einen Haushalt des Steuerpflichtigen in der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Anders verhält es sich bei der Eigenheimzulage. Geklagt hatte ein deutsch-polnisches Ehepaar, das in Polen ein selbst genutztes Haus errichten wollte. Der Bundesfinanzhof hielt es für europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland die Eigenheimzulage für ein eigengenutztes Immobilienobjekt im EU-Ausland zu gewähren (BFH-Urteil vom 20.07.2018, Az. IX R 26/17).