Erhöhung des Grundfreibetrags
Ab 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 EUR auf 9.984 EUR. Zum Abbau der sogenannten „kalten Progression“ werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,17 % angehoben.
Exkurs „kalte Progression“:
Wenn das Einkommen steigt, steigt auch der Steuersatz. Aufgrund des progressiven (sich steigernden) Steuertarifs steigt die Steuerbelastung prozentual schneller als das Einkommen.
Bei einer dreiprozentigen Gehaltserhöhung können zum Beispiel vier oder sogar fünf Prozent mehr Steuern fällig werden. Das Netto-Plus ist dann geringer als die Brutto-Erhöhung. Liegt es unterhalb der Brutto-Erhöhung, ist der Reallohn sogar gesunken.
Um diesen Effekt zu verhindern, müssten jedes Jahr der Grundfreibetrag und die Eckwerte des Steuertarifs um die Inflationsrate angehoben werden.
Spitzenverdiener hingegen, deren zu versteuerndes Einkommen über 277.826 EUR/555.652 EUR (Ledige/Zusammenveranlagung) liegt, müssen für das weitere zu versteuernde Einkommen statt 42 % Steuern zukünftig 45 % Steuern zahlen.
(Stand: 11.01.2022)