Ihr Passwort wird verschlüsselt übertragen.

Zusammenrechnung des Gesamtverdienstes bei mehreren Minijobs bei einem Arbeitgeber

(Stand 01.08.2017)

Auf Anfrage hat die Minijob-Zentrale kürzlich in einer veröffentlichten  Auskunft („Nachgefragt-Reihe“) Fragen zu den Auswirkungen eines Mehrfach-Minijobs bei einem einzigen Arbeitgeber beantwortet. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein Zahnarzt hat in seiner Praxis eine 450-€-Minijobberin als Raumpflegerin beschäftigt, die er auch in seinem Privathaushalt auf einer 450-€-Basis als Haushaltshilfe einstellen wollte und fragte an, ob er diese über das Haushaltsscheck-Verfahren abrechnen könne.

Die Minijob-Zentrale lehnte dies ab und teilte mit, dass diese Beschäftigung zwar zulässig sei, die Abrechnung jedoch für diese Person ausschließlich über die Praxis zu melden sei und damit die üblichen Abgaben aus dem Gesamtverdienst aus beiden Beschäftigungen zu zahlen sind. Wenn diese 450 € monatlich (durchschnittlich)  übersteigen, liegt eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.