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Verluste beim Verkauf einer „Alt-Lebensversicherung“ können steuerlich abgezogen werden

(Stand: 07.02.2018)

Wer eine vor dem Jahr 2005 abgeschlossene Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren verkauft, kann dabei entstandene Verluste mit anderen positiven Kapitaleinkünften verrechnen und den Verlust damit steuerlich abziehen.
Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.03.2017, Az. VIII R 38/15. Er stellte sich damit ebenso gegen die Rechtsauffassungen des Finanzamts, das den Abzug wegen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 Abgabenordnung) nicht anerkennen wollte, wie auch gegen die Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf im Urteil vom 23.10.2015, das den Abzug wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht versagen wollte. 

Dem Rechtsstreit lag folgender wesentlicher Sachverhalt zugrunde:

Am 01.03.2009 verkaufte der Kläger an seine Ehefrau eine von 1999 – 2011 laufende fondgebundene Lebensversicherung, bei der die Ehefrau die versicherte Person war, für 67.517 €.
Den Kaufpreis hatte er seiner Ehefrau mit zinslosem Darlehensvertrag vom 05.06.2009 zur Verfügung gestellt – bei Rückzahlung in einer Summe zum 31.12.2011.

Weil er die Versicherungsbeiträge am Verkaufstag bereits in voller Höhe bezahlt hatte (113.709 €), entstand ihm ein Verkaufsverlust von 46.192 €, den er gegen positive Kapitalerträge nach § 20 EStG verrechnen wollte.

Seit Einführung der Abgeltungssteuer ist dies jedoch grundsätzlich unzulässig. Nur bei sogen. „Altverträgen“ ist dies jedoch dann noch möglich, wenn die Zinsen aus den Sparanteilen bei einem Rückkauf steuerpflichtig gewesen wären. Diese Voraussetzung war im Streitfall erfüllt, so dass der Rechtsstreit Erfolg hatte, weil der BFH die Ablehnungsgründe des Finanzamts und des Finanzgerichts nicht für gegeben hielt.

In gleichem Sinne entschied der BFH ebenfalls am 14.03.2017 unter Az. VIII R 25/14 über der Fall eines Rückkaufs einer Sterbegeldversicherung.

Diese neue Rechtsprechung ist nicht auf die beiden genannten Fälle beschränkt, sondern gilt sinngemäß u. a. auch für klassische Kapitallebensversicherungen, sogenannte Terminfixversicherungen, Versicherungen auf verbundene Leben und Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung.