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Umzugskostenpauschalen für berufsbedingte Umzüge in 2018 – 2020 veröffentlicht

(Stand: 28.12.2019)

Mit Schreiben vom 21.09.2018, Az. IV C5 – S hat das Bundesministerium der Finanzen Pauschalbeträge für beruflich bedingte Umzüge von Arbeitnehmern veröffentlicht, die nach dem 01.03.2018 – 01.03.2019 und 01.03.2020 beendet wurden.

Die erforderliche berufliche Veranlassung liegt dabei im Wesentlichen z. B. dann vor, wenn sich die Entfernung zwischen Wohnung um Arbeitsstätte erheblich verkürzt oder der Umzug im überwiegend betrieblichen Interesse liegt oder wegen erstmaliger Arbeitsaufnahme oder Versetzung notwendig wurde.

Die (nicht nachzuweisenden) Ausgaben umfassen die umzugsbedingten Unterrichtungskosten und die „sonstigen Umzugskosten“ im Sinn des Bundesreisekostenrechts und betragen in Euro:

 

Für Umzüge, die beendet wurden

nach 01.03.2018

nach 01.03.2019

nach 01.03.2020

Für sonstige Umzugskosten - Verheiratete

1573

1622

1639

Für sonstige Umzugskosten - Ledige

787

811

820

Für sonstige Umzugskosten -  weitere Person

347

357

361

Für Unterrichtungskosten

 

1984

2045

2066