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Übersicht über die neuen Einkommensteuertarife 2023 und 2024

(Stand: 02.02.2023)

Beim Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) wird der Grundfreibetrag angehoben, die Tarifeckwerte werden verschoben.

Zum 01.01.2023 wurde der Grundfreibetrag auf 10.908 EUR angehoben. Für 2024 wird eine weitere Anhebung auf 11.604 EUR vorgeschlagen.

Die sogenannten Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation „nach rechts“ verschoben. Das bedeutet: Der Spitzensteuersatz 2023 greift nun bei 62.810 EUR statt bisher 58.597 EUR. Im Jahr 2024 soll er ab 66.761 EUR gelten.

Die Tarifeckwerte zur "Reichensteuer" bleiben unverändert.

 

Bisher

2023

2024

Eingangssteuersatz

10.348 EUR bis 14.926 EUR

10.909 EUR bis 15.999 EUR

11.605 EUR bis 17.005 EUR

Progressionsphase

14.927 EUR bis 58.596 EUR

16.000 EUR bis 62.809 EUR

17.006 EUR bis 66.760 EUR

Spitzensteuersatz (42 %)

ab 58.597 EUR

ab 62.810 EUR

ab 66.761 EUR

"Reichensteuer" (45 %)

ab 277.826 EUR

ab 277.826 EUR

ab 277.826 EUR

Diese Einkommensteuertarife gelten ab 2023 und 2024.