Ihr Passwort wird verschlüsselt übertragen.

Steuerfreie Überlassung von PC, Handy, Tablet usw. durch den Arbeitgeber möglich

(Stand: 03.05.2018)

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer derartige Telekommunikationsgeräte zur privaten Nutzung, kann diese Überlassung bei entsprechender Vertragsgestaltung zur Lohnsteuerfreiheit führen. Dies entschied das Finanzgericht Sachsen im Urteil vom 02.11.2017 Az. 8 K 870/17.

Dem Streitfall lag allerdings folgender besonderer Sachverhalt zugrunde:
Nach dem Überlassungsvertrag hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer u. a. die Leasingraten für die Geräte vom Gehalt einbehalten, ihm Gewährleistungsansprüche übertragen und ihm zum Ende der 24-monatigen Leasingzeit (Grundmietzeit) eine Kaufoption für die Geräte zum Preis von 3 % der Nettoanschaffungswerte eingeräumt. Unter diesen Umständen erkannte das FG, dass die Geräte während der Grundmietzeit dem Arbeitgeber wirtschaftlich nicht mehr zugerechnet werden können und er sie deshalb auch nicht an den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei überlassen kann.

Wer ähnliche steueroptimierende Gestaltungen anstrebt, sollte nicht nur die Leasingverträge so gestalten, dass die Geräte wirtschaftlich dem Arbeitgeber zuzurechnen sind. Er sollte im Zweifel auch von der Möglichkeit einer (kostenfreien) Anrufungsauskunft nach § 42e EStG Gebrauch machen.