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Sonderausgaben: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder

(Stand: 08.11.2018)

Tragen Eltern die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes, können sie diese als eigene Beiträge absetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.03.2018 (Az. X R 25/15) entschieden. Voraussetzung ist allerdings das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung. Ferner ist eine Erstattung eigener Beiträge des Kindes nur im Wege des Barunterhalts möglich.