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Schäden nach Montage einer PV-Anlage: Reparaturkosten sind vorsteuerabzugsfähig!

(Stand: 24.05.2023)

Der BFH urteilte am 07.12.2022 (XI R 12/21): Sofern aufgrund einer unsachgemäßen Montage einer unternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage (PV-Anlage) das Dach eines zu eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses beschädigt wird, steht dem Eigentümer aus den für die Schadensbeseitigung notwendigen Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten der Vorsteuerabzug zu.

Hintergrund: Der Kläger installierte im Jahr 2009 eine PV-Anlage auf dem Dach seines privat genutzten Hauses. Er lieferte den erzeugten Strom umsatzsteuerpflichtig an den zuständigen Netzbetreiber und nahm den vollen Vorsteuerabzug für die PV-Anlage in Anspruch.

Im Streitjahr 2019 wurde festgestellt, dass das Dach aufgrund der unsachgemäßen Montage der PV-Anlage im Jahr 2009 beschädigt worden war. Der Kläger ließ den Schaden auf eigene Kosten reparieren und machte die Vorsteuer aus der Rechnung geltend. Das FA versagte zunächst den Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass die künftige Nutzung des Daches zu über 90 % nichtunternehmerisch sei.

Die Richter des BFH folgten dieser Auffassung nicht und ließen den Vorsteuerabzug zu.