Ihr Passwort wird verschlüsselt übertragen.

Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Auslandsdienstreisen

(Stand: 04.12.2017)

In einem koordinierten Ländererlass vom 08.11.2017 hat das Bundesministerium der Finanzen eine Reihe von Neuregelungen für die steuerliche Behandlung von Auslandsdienstreisen (Reisekosten und Reisekostenvergütungen) festgelegt.

Dabei wird u. a. festgelegt, dass

  • bei eintägigen Auslandsreisen der letzte Tätigkeitsort im Ausland für die Ermittlung der Pauschbeträge für Verpflegung maßgeblich ist.
  • bei mehrtägigen Reisen in verschiedene Staaten sind jeweils für die Anreisetage und für die „Zwischentage“ (mit 24-stündiger Abwesenheit) die Orte maßgebend, die vor 24 Uhr erreicht werden. Für die Abreisetage ist der letzte Tätigkeitsort maßgebend. 
  • bei kostenloser Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung hin ist die Kürzung der Verpflegungspauschalen tagesbezogen vorzunehmen, d. h. von der für den jeweiligen Reisetag maßgebenden Verpflegungspauschale für 24-stündige Abwesenheit.
  • bei nicht in der Bekanntmachung erfassten Ländern gelten die Pauschbeträge für Luxemburg.
  • bei nicht erfassten Übersee und Außengebiete eines Landes ist das Mutterland maßgebend.