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Gesetzlicher Mindestlohn – Anpassung ab 01.07. und 01.10.2022

Zum 01.07.2022 griff die letzte Stufe der gesetzlichen Mindestlohnerhöhung. Der derzeitige Mindestlohn von 9,82 € brutto je Stunde wurde zum 01.07.2022 auf 10,45 € erhöht.

In einigen Branchen gibt es auch Branchenmindestlöhne - diese können ggf. höher ausfallen als der gesetzliche Mindestlohn. Dieser wird in Tarifverhandlungen ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt. Wichtig: der Branchenmindestlohn gilt dann auch für Unternehmen, die zwar nicht Mitglieder des Arbeitgeberverbandes sind, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat, aber in der Branche tätig sind. Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel im privaten Haushalt als Haushaltshilfe oder Gärtner tätig sind. Da der Minijobber im Monat prinzipiell, aber nicht mehr als 450 Euro (wird ab 01.10.2022 auf 520 € erhöht) verdienen darf, muss eventuell die Arbeitszeit verringert werden. Anderenfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Zum 01.10.2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 03.06.2022 beschlossen - der Bundesrat billigte am 10.06.2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.

Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die sogenannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden.

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 €, zum 01.07. steigt er turnusmäßig auf 10,45 €. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12,00 € angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

(Stand: 05.07.2022)