Freibetrag für Betriebsfest-Kosten
(Stand: 04.09.2015)
Die bisherige Freigrenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer für betriebliche Veranstaltungen wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2015 in einen Freibetrag geändert. Damit werden bei Überschreiten des Grenzbetrags nicht mehr die gesamten Kosten des Arbeitgebers komplett steuer- und sozialabgabenpflichtig, sondern nur der übersteigende Betrag.