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Eigenverbrauch von Speisen und Getränken – Pauschalbeträge für Sachentnahmen

(Stand: 05.12.2022)

Müssen Gastwirte, Metzger oder Bäcker für den privaten Konsum verzehrte Lebensmittel als Sachentnahme besteuern? Ja! Und zwar, wenn dafür vorher Vorsteuer abgezogen wurde. Das regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG.

Da eine Auflistung aller tatsächlich entnommenen Speisen und Getränke unzumutbar wäre, gibt das BMF jährlich Pauschbeträge vor.

Hier eine aktuelle Übersicht:

Werte gelten vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.

Gewerbezweig

Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

ermäßigter Steuersatz

voller Steuersatz

Summe

Bäckerei

1.394 €

268 €

1.662 €

Metzgerei

1.240 €

537 €

1.777 €

Gaststätte

a)    Mit Abgabe von kalten Speisen

b)    Mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

 

1.521 €

 

2.646 €

 

588 €

 

755 €

 

2.109 €

 

3.401 €

Getränkeeinzelhandel

103 €

294 €

397 €

Café und Konditorei

1.342 €

550 €

1.892 €[RL1] 

Vgl. BMF-Schreiben vom 20.01.22 – IV A 8 – S 1547/19/10001 :003 Tabelle

 

Dabei werden Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht berücksichtigt. Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt nur die Hälfte des jeweiligen Pauschbetrages.

Hinweis: Liegt ein gemischt genutzter Betrieb vor, so muss der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse genutzt werden.

Beispiel: Unternehmer U besitzt eine Metzgerei mit Gaststätte, in der er sowohl kalte als auch warme Speisen serviert, welche zum einen dem ermäßigten als auch dem vollen Steuersatz unterliegen. Er lebt zusammen mit seiner Ehefrau und seinen drei Kindern im Alter von 9 Monaten, 10 und 13 Jahren.

Es gelten demnach die Pauschalen für eine Gaststätte mit warmen und kalten Speisen, da es sich um einen gemischt genutzten Betrieb handelt und somit die höheren Pauschbeträge der beiden zur Auswahl stehenden Gewerbeklassen genutzt werden müssen.

Folglich muss U diese Pauschbeträge 2022 berücksichtigen:

für sich

3.401 €

für seine Ehefrau

3.401 €

für sein 13-jähriges Kind

3.401 €

für sein 10-jähriges Kind

1.700, 50 €

für das 9 Monate alte Baby

0,00 €

gesamt

11.903,50 €