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Bustransferkosten zur Betriebsveranstaltung sind kein Arbeitslohn

(Stand: 04.06.2018)

Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 22.02.2018, Az. 9 K 580/17 in einem Streitfall aus dem Jahr 2008, bei dem die Freigrenze von 110 € nach Meinung des Finanzamts nur um 2,67 € überschritten war und deshalb zur Lohnversteuerung führen sollte.

Das Finanzamt rechnete nämlich die Kosten eines Shuttle-Busses von 500 € in die Gesamtkosten der auswärtigen Betriebsveranstaltung ein und kam damit bei 54 bzw. 49 Shuttle Bus-Benutzern (für Hin- bzw. Rückfahrt) zu einem Durchschnittswert von 112,67 €.
Dem folgten die Finanzrichter nicht, weil der äußere Rahmen der Veranstaltung (abendliche Jubilare-Ehrung für die insgesamt 160 teilnehmenden Arbeitnehmer (bei freigestellter Eigenanreise) ohne eigenen Konsumwert sei.