Besteuerung von Festveranstaltungen steuerbegünstigter Vereine
(Stand: 27.04.2016)
Das Bayerisches Landesamt für Steuern hat eine Kurzinformation zur Besteuerung von Festveranstaltungen herausgegeben (Kurzinfo v. 01.03.2016 - S 0183.2.1-4/3 St31).
Das BayLfSt geht u.a. auf folgende Themenbereiche näher ein:
1. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: u.a. Zuordnung bestimmter Einnahmen und Ausgaben zu den Geschäftsbereichen (steuerbefreiter ideeller Bereich, steuerbefreite Vermögensverwaltung, steuerbefreiter Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
2. Umsatzsteuer: u.a. Anwendung der Kleinunternehmerregelung; Vorsteuerabzug, Umsatzsteuerpflicht des Vereins als Veranstalter für Leistungen ausländischer Künstler
3. Steuerabzug für ausländische Künstler gem. § 50a EStG
4. Lohnsteuer bei Beschäftigung von Arbeitskräften
Pdf-Download: Kurzinformation für steuerbegünstigte Vereine über steuerliche Fragen bei der Durchführung von Festveranstaltungen