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Benzinkosten eines Arbeitnehmers auch bei 1 %-Regelung  abzugsfähig

(Stand: 26.02.2015)


Zu diesem überraschenden Ergebnis gelangten die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 04.12.2014, Az. 12 K 1073/14 E bei folgendem – etwas ungewöhnlichem – Sachverhalt:
 
Einem Arbeitnehmer im Außendienst  war von seinem Arbeitgeber ein Firmenwagen auch zur privaten Mitbenutzung überlassen worden, wobei dieser die gesamten Benzinkosten vereinbarungsgemäß selbst tragen musste. Dennoch wurde für die private Fahrzeugüberlassung  ursprünglich ein geldwerter Vorteil nach der sogen. 1 %-Regelung versteuert.
Der Arbeitnehmer machte in seiner Steuererklärung von den gesamten Benzinkosten einen 73 %igen Anteil und (nach beanstandetem Fahrtenbuch) weitere selbst getragene berufsanteiligen Kfz-Kosten als Werbungskosten geltend und erklärte einen Wechsel von der sogen. 1 %- zur Fahrtenbuchmethode.
Das Finanzamt lehnte diesen Abzug unter Verweis auf die bisherige Rechtsprechung (BFH-Urteil v. 18.10.2007) ab, wonach bei pauschaler Wertermittlung ein Werbungkostenabzug nicht möglich sei.
Die Finanzrichter sahen dies anders, weil diese Aufwendungen durch den Erhalt des Sachlohnes (privat PKW-Nutzung) veranlasst und damit Werbungkosten seien. Die Revision wurde zugelassen.