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Bei Geschenken an Geschäftsfreunde erhöht die Pauschalsteuer den Geschenkwert 

(Stand: 06.09.2017)

Dies  hat der Bundesfinanzhof nun in einem neuen Urteil vom 30.03.2017, Az. IV R 13/14 entschieden und damit endgültig die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt.

Der Streitfall war Gegenstand einer Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.01.2014.

Ein Konzertveranstalter wollte für die Streitjahre 2007 – 2010 an Geschäftskunden verschenkte Freikarten von insgesamt mindestens 80 T€ pauschal nach § 37 b EStG mit 30 % (+ Soli-Zuschlag und Kirchensteuer) versteuern.

Damit sind nun endgültig für alle Geschenke an Geschäftsfreunde folgende Grenzen zu beachten:

Der Wert des einzelnen Geschenks (einschließlich Umsatzsteuer und Pauschalsteuern nach § 37 b Abs. 1 Nr. 2 EStG) darf die Freigrenze von 35 € nicht übersteigen und beim einzelnen Empfänger der Geschenke insgesamt auch nicht den Gesamtwert von 10.000 € pro Wirtschaftsjahr.
Ist eine dieser Freigrenzen überschritten, so entfallen dafür sowohl der Betriebsausgaben- als auch der Vorsteuerabzug!