Bei Geschenken an Geschäftsfreunde erhöht die Pauschalsteuer den Geschenkwert
(Stand: 06.09.2017)
Dies hat der Bundesfinanzhof nun in einem neuen Urteil vom 30.03.2017, Az. IV R 13/14 entschieden und damit endgültig die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt.
Der Streitfall war Gegenstand einer Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.01.2014.
Ein Konzertveranstalter wollte für die Streitjahre 2007 – 2010 an Geschäftskunden verschenkte Freikarten von insgesamt mindestens 80 T€ pauschal nach § 37 b EStG mit 30 % (+ Soli-Zuschlag und Kirchensteuer) versteuern.
Damit sind nun endgültig für alle Geschenke an Geschäftsfreunde folgende Grenzen zu beachten:
Der Wert des einzelnen Geschenks (einschließlich Umsatzsteuer und Pauschalsteuern nach § 37 b Abs. 1 Nr. 2 EStG) darf die Freigrenze von 35 € nicht übersteigen und beim einzelnen Empfänger der Geschenke insgesamt auch nicht den Gesamtwert von 10.000 € pro Wirtschaftsjahr.
Ist eine dieser Freigrenzen überschritten, so entfallen dafür sowohl der Betriebsausgaben- als auch der Vorsteuerabzug!