Ihr Passwort wird verschlüsselt übertragen.

Behinderten-Pauschbetrag bei Ehegatten mit Einzelveranlagung aufteilbar

(Stand: 04.06.2018)

Dies entschied der BFH mit Urteil vom 20.12.2017, Az. III R 2/17 und schloss sich damit auch den Argumenten der Vorinstanz an.
Dem Streitfall lag eine Einzelveranlagung von Ehegatten zugrunde, die jeweils für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen usw. eine hälftige Berücksichtigung beantragt hatten, wie dies § 26 a Abs. 2 S. 2 EStG vorsieht. Das Finanzamt erlaubte dies unter Bezugnahme auf § 33 b Abs. 1 – 3 EStG nicht.
Das Finanzgericht und der BFH dagegen argumentierten, dass der Behinderten-Pauschbetrag zur Gruppe der außergewöhnlichen Belastungen gehöre und § 33 b EStG keine gegenüber dem Grundsatz von § 26 a EStG einschränkende Aufteilungsbestimmung enthalte.