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Beantragung einer Betriebsnummer künftig nur noch elektronisch möglich

(Stand: 04.11.2016)

Mit Wirkung ab 01.01.2017 ist die Beantragung der Erteilung einer Betriebsnummer nur noch elektronisch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit möglich. Dort wird ein Online Antragsformular zur Verfügung gestellt. Die Daten werden unmittelbar in der Datenbank der Bundesagentur erfasst. Die gemeldeten Daten werden dem Antragsteller nach Abschluss des Antragsvorgangs als speicherbare Datei nur für seine Unterlagen zur Verfügung gestellt; eine Übersendung per Email oder eines Ausdrucks ist dabei weder erforderlich noch vorgesehen.

Für eine gewisse Übergangszeit werden aber dennoch Erteilungsanträge bearbeitet, die noch telefonisch oder per Email gestellt werden, da – abgesehen von der grundlegenden Systemumstellung zum Jahreswechsel – erfahrungsgemäß das Antrags- und Anfragevolumen zu dieser Zeit am höchsten ist.

Unverändert bleiben die Vergaberegelungen sowie die Möglichkeit, Anfragen telefonisch oder per Email an den Betriebsnummernservice zu richten.

Die Betriebsnummer (§ 28a SGB IV) ist zum einen ein wichtiges Merkmal im Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Arbeitgeber werden auf diese Weise bei den Sozialversicherungsträgern eindeutig identifiziert; Beitragszahlungen können dem betreffenden Arbeitgeberkonto zugeordnet werden. Sie ist zum anderen aber auch ein wichtiges Identifikationsmerkmal in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, welche Wirtschaft und Politik als zuverlässige Informationsquelle über die Entwicklung der Beschäftigung nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen dient. Anhand der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes einer Region und einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Mit den im Meldeverfahren zur Sozialversicherung ebenfalls erhobenen Angaben zur Tätigkeit der Beschäftigten (Tätigkeitsschlüssel) werden somit grundlegende Erkenntnisse über die Beschäftigungsentwicklung gewonnen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).