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Baukindergeld, bayerisches „Baukindergeld Plus“ und bayerische Eigenheimzulage (EHZ)

(Stand: 23.11.2018)

Seit dem 18.09.2018 können Familien mit Kindern und Alleinerziehende unter verschiedenen Voraussetzungen eine Mehrfachförderung beim Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland ab 01.01.2018 erhalten, wenn bei ihnen mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und bestimmte Haushaltseinkommensgrenzen nicht überschritten werden und sie diesen Wohnraum auch während des Förderzeitraumes (10 Jahre) selbst nutzen.

Diese Förderung wird nicht (wie die frühere Eigenheimzulage) durch das Finanzamt, sondern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. beim bayerischen „Baukindergeld Plus“ und bayerische EHZ durch die Bayer. Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) bewilligt und ausbezahlt.

Die wichtigsten Voraussetzungen, Grenzen und Termine für das (Bundes-) Baukindergeld sind:

a) Erstmalige Herstellung oder Eigentums- oder Miteigentumserwerb einer in Deutschland gelegenen Wohnung ab 01.01.2018 durch Antragsteller/Ehegatte/Lebensgefährte bei mindestens einem Kind mit Kindergeldanspruch.

b) Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf im Durchschnitt des Antragsjahres und der beiden Vorjahre insgesamt 75.000 € + 15.000 € pro Kind unter 18 Jahre, die im Antragszeitpunkt bereits im Haushalt gelebt haben oder aufgenommen wurden, nicht übersteigen.
c) Die Förderhöhe beträgt: 12.000 € pro Jahr und Kind für insgesamt 10 Jahre (bei Eigennutzung).

d) Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Nachweispflichten des Zuschussempfängers bestehen bei Anforderung durch die KfW.

e) Späteste Antragsfristen: 3 Monate (KfW) bzw. 6 Monate (BayernLabo) nach Bezug!

Für das (zusätzliche) bayerische Baukindergeld-Plus und die EHZ gelten folgende weitere Voraussetzungen und Fristen:
a) Der Antragsteller muss mindestens ein Jahr vor dem Antragszeitpunkt seinen Wohnsitz in Bayern haben und dort eine Erwerbstätigkeit nachweisen können.
b) Die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag müssen nach dem 30.06.2018 liegen.
c) Alle Personen des Haushalts müssen das Eigenheim bezogen haben.
d) Das jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Einpersonenhaushalt 50.000 €, bei einem Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt 75.000 € + 15.000 € pro Kind nicht übersteigen.
e) Die zusätzlichen Förderhöhen betragen 300 € pro Jahr und Kind und werden rückwirkend (anders als beim Bundes-Baukindergeld) nur bis 01.07.2018 gewährt.

Nähere Informationen zu den Modalitäten der Antragstellung usw. sind bei der KfW online unter „Baukindergeld...“ mit Merkblatt „Bauen, Wohnen, Energie sparen – Baukindergeld“ zu erhalten.