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„Kleine“ verbindliche Auskünfte gibt es wieder kostenlos (Stand: 03.02.2012)

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist zumindest für „kleine“ verbindliche Auskünfte eine Freigrenze geschaffen worden. Dies gilt sowohl für die Gebühr nach Gegenstandswert der Anfrage als auch für die Zeitgebühr, falls ein Gegenstandswert nicht ermittelt werden kann.

Ab sofort gilt folgendes: Wenn sich die Gebühr für die verbindliche Auskunft nach dem Gegenstandswert der Anfrage richtet, wird zukünftig bis zu einem Gegenstandswert von 10.000 EUR keine Gebühr mehr festgesetzt. Bisher konnte es auch hier schon zu einer Belastung von 121 EUR bei der Mindestgebühr und knapp 200 EUR bei einem Gegenstandswert von 10.000 EUR kommen.

Auch bei der Zeitgebühr sind ähnliche Erleichterungen zu verzeichnen. Bisher wurde je angefangener halben Stunde ein „Finanzamtshonorar“ von 50 EUR fällig. Zukünftig entfällt diese Bearbeitungsgebühr bei einer Arbeitszeit von bis zu zwei Stunden.



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