Ihr Passwort wird verschlüsselt übertragen.

BMF-Erlass zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege

(Stand: 15.12.2016)

Mit Schreiben vom 11.11.2016 (IV C 6 – S 2246/07/10002 :005) hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege Stellung genommen.

Das Schreiben befasst sich mit folgenden Themen:

-    Definition der Kindertagespflege.

-    Die Einkunftsarten einer selbständigen und einer nichtselbständigen Kindertagespflegeperson.

-    Die Ermittlung des Gewinns bei einer selbständigen Kindertagespflegeperson.
Dabei geht der Erlass insbesondere auf die Ermittlung der Betriebsausgabenpauschale für betreute Kinder und für Freihalteplätze ein und erläutert die Voraussetzungen für den Abzug der Betriebsausgabenpauschale.

Mit diesem Schreiben wurden die BMF-Schreiben vom 17.12.2007 (BStBl I 2008, S. 17), vom 17.12.2008 (BStBl I 2009, 15) und vom 20.05.2009 (BStBl I 2009, S. 642) aufgehoben.

BMF-Schreiben kann von der Webseite des BMF heruntergeladen werden: downloaden