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Besteuerung von Festveranstaltungen steuerbegünstigter Vereine

(Stand: 27.04.2016)

Das Bayerisches Landesamt für Steuern hat eine Kurzinformation zur Besteuerung von Festveranstaltungen herausgegeben (Kurzinfo v. 01.03.2016 - S 0183.2.1-4/3 St31).

Das BayLfSt geht u.a. auf folgende Themenbereiche näher ein:

1. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: u.a. Zuordnung bestimmter Einnahmen und Ausgaben zu den Geschäftsbereichen (steuerbefreiter ideeller Bereich, steuerbefreite Vermögensverwaltung, steuerbefreiter Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)

2. Umsatzsteuer: u.a. Anwendung der Kleinunternehmerregelung; Vorsteuerabzug, Umsatzsteuerpflicht des Vereins als Veranstalter für Leistungen ausländischer Künstler

3. Steuerabzug für ausländische Künstler gem. § 50a EStG

4. Lohnsteuer bei Beschäftigung von Arbeitskräften

Pdf-Download: Kurzinformation für steuerbegünstigte Vereine über steuerliche Fragen bei der Durchführung von Festveranstaltungen