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Vorsteuerabzug - betrieblich genutzte Gebäudeteile (Stand: 28.03.2011)

Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie vom 22.12.2009 ist zum 01.01.2011 umgesetzt worden.

 

Für den privat genutzten Gebäudeanteil kann keine Vorsteuer mehr abgezogen werden. Gleichzeitig entfällt eine Besteuerung der Privatnutzung. Diese Regelung gilt für Gebäude mit Anschaffung oder Fertigstellung ab dem 01.01.2011.

 

Die bislang geltende Rechtslage, nach der der Vorsteuerabzug voll in Anspruch genommen werden konnte und die unentgeltlichen Wertabgaben versteuert worden sind, ist nur noch dann anzuwenden, wenn mit der Herstellung des Wirtschaftsguts vor dem 01.01.2011 begonnen bzw. das Wirtschaftsgut vor dem 01.01.2011 angeschafft wurde.

 



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