Existenzgründer-Fotovoltaikanlage-Investitionsabzugsbetrag noch für 2010 (Stand: 04.04.2011)
Wer eine Fotovoltaikanlage betreibt, wird Unternehmer und ist in der Regel als Existenzgründer einzustufen. Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung konnte der Betreiber daher für die im Jahr 2011 in Betrieb genommene Fotovoltaikanlage nur dann einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen, wenn er die Fotovoltaikanlage schon im Jahr 2010 verbindlich bestellt hat.
Die Richter des Finanzgerichts München entschieden mit Urteil vom 26.10.2010, dass eine Missbrauchsgefahr beim Investitionsabzugsbetrag nahezu ausgeschlossen ist und daher für das Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht kein besonderer Nachweis erforderlich wird.
Die Finanzverwaltung hat dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht. Betroffene können unter dem Aktenzeichen X B 232/10 Einspruch einlegen und Verfahrensruhe beantragen.
Existenzgründer ab 2011 können also für 2010 weiterhin einen Investitionsabzugsbetrag beantragen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes bleibt abzuwarten.
(Stand: 04.04.2011)


